Schützt Sie vor hohen Kosten beim Hausbau.

 

Bauherrenrechtsschutz - einzigartiger Versicherungsschutz am Markt!

Ihrem Traumhaus steht nichts mehr im Weg, wäre es jetzt nicht traumhaft, wenn alles glattliefe? Doch Hand aufs Herz - Ärgernisse lassen sich vermutlich nicht komplett vermeiden. Planungsfehler und Baumängel können sogar zu großen finanziellen Schäden führen. Schlimmstensfalls kommt sogar die Rückzahlung des Darlehens in Gefahr!

Ein Problem dabei: Rechtsstreitigkeiten in Verbindung mit dem Hausbau sind in nahezu allen Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen. Aber nicht in allen! Mit der Örag können Sie sich gegen hohe Kosten bei Ihrem Hausbau absichern.

 

Schadenbeispiele

Ein Kunde erbt ein sanierungsbedürftiges Haus. Der Dachstuhl ist so marode, dass er abgerissen und neu errichtet werden muss. Nach zwei Jahren werden Schimmelpilze im Holzgebälk des neuen Dachstuhls festgestellt. Nähere Untersuchungen ergeben, dass das Gebälk bereits beim Einbau von den Pilzen befallen war. Nachdem dem Bauunternehmen mehrfach erfolglos Fristen gesetzt wurden, beauftrag der Kunde eine andere Firma mit der Instandsetzung. Die Übernahme der entstandenen Kosten von ca. 80.000 Euro muss mit einer Klage vom Architekten und der Baufirma erwirkt werden.

 

Ein Architekt wird mit der Planung eines Bauobjekts beauftragt. Er übersieht, dass der Baugrund nicht ausreichend tragfähig ist. Als das Haus fertiggestellt wird, kann es nicht bezogen werden, da es wegen der Bodenbeschaffenheit umfangreiche Mängel aufweist. Der Schaden beträgt 250.000 Euro und die Erstattung wird über den Klageweg vom Architekten eingeholt.

 

Bei einem Einfamilienhaus werden ein Jahr nach der Fertigstellung Risse in den Wänden festgestellt. Die Recherchen ergeben, dass sich die Schäden durch eine mangelhafte Bauausführung ergeben haben. Außerdem kommt ans Licht, dass die Wärmedämmung mangelhaft erstellt wurde. Die Baufirma weist jede Verantwortung von sich. Daher sieht sich der Eigentümer gezwungen den Gewährleistungsanspruch gerichtlich durchzusetzen.

Wofür benötige ich eine Bauherrenrechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung kommt für Kosten auf, die durch einen Rechtsstreit entstehen.

Wie hoch diese Kosten ausfallen hängt in der Regel vom Streitwert ab, also der Summe, die beispielsweise als Schadenersatz eingeklagt wird. Wie die Schadenbeispiele zeigen kann es besonders bei Bauprojekten um hohe Beträge gehen. 

In der privaten Rechtsschutzversicherung sind Leistungen für Rechtsfälle beim Immobilenbau und -erwerb ausgeschlossen. Daher benötigt man für dieses spezielle Gebiet eine Bauherrenrechtsschutzversicherung.

Welche Leistungen erbringt die Bauherrenrechtsschutzversicherung?

Die Bauherrenrechtsschutzversicherung übernimmt Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Dazu gehören beispielsweise: Die Vergütung Ihres Anwalts, Gerichts- und Sachverständigenkosten.

Der Versicherungsschutz bezieht sich dabei auf das Gebiet des Vertragsrechts beim Erwerb und/oder Bau einer privat genutzten Immobilie.

Was kann nicht versichert werden?

Rechtsstreitigkeiten in Verbindung mit...

  • ... der Finanzierung,
  • ... dem Kauf von Einrichtungsgegenständen,
  • ... Dienstleistungen, die nicht im originären Zusammenhang mit der Baufinanzierung stehen (bspw. Telefon- oder Internetprovider),
  • ... der Insolvenz eines Bauträgers stehen,

können nicht versichert werden.

Außerdem kann der Bauherrenrechtsschutz nicht für Bauvorhaben abgeschlossen werden, bei denen das Objekt unter Denkmalschutz steht.

Sollte die Prüfung eines Falls ergeben, dass eine zu geringe Aussicht auf Erfolg beim Rechtsstreit gegeben ist, gelten solche Fälle ebenfalls nicht als versichert. Diese Prüfung wird in der Regel bei oder vor der Schadenmeldung durchgeführt, damit keine Kosten entstehen, die Sie gegebenenfalls selbst tragen müssen.

Wonach richtet sich der Beitrag für die Bauherrenrechtsschutzversicherung?

Im Wesentlichen richtet sich der Beitrag nach der Bau-, bzw. Kaufsumme. Zusätzlich wird auch bei der Bauherrenrechtsschutzversicherung eine einfache Beschreibung des Objektes benötigt (Ein- oder Mehrfamilienhaus, Gesamtfläche etc.)

Welche Vertragslaufzeit hat die Bauherrenrechtsschutzversicherung?

Bei der Vertragslaufzeit gibt es zwei Varianten:

1. Laufzeit von einem Jahr mit Zahlung als Einmalbeitrag

Hierbei wird ein Vertrag für ein Jahr geschlossen. Nach diesem Jahr besteht für vier weitere Jahre eine Nachhaftung. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz für diese Zeit über den Ablauf der Versicherung hinaus besteht. Dauert das Bauvorhaben länger als ein Jahr, ist so Versicherungsschutz für die gesamt Bauzeit gegeben (maximal 5 Jahre). 

2. Laufzeit von fünf Jahren mit Ratenzahlung

Bei dieser Variante wird der Vertrag für fünf Jahre geschlossen und der Beitrag wird auf die Laufzeit in fünf Raten aufgeteilt.

 

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist in beiden Varianten für eine Dauer von fünf Jahren ausgelegt. Darüber hinaus besteht eine Nachmeldefrist von drei Jahren. Das bedeutet, dass ein Versicherungsfall, der im versicherten Zeitraum eingetreten ist, aber erst später bemerkt wird, innerhalb von drei Jahren nach Ende der Versicherung noch gemeldet werden kann. Dieser Fall ist im ersten Schadenbeispiel gegeben.

Was sollte man bei der Bauherrenrechtsschutzversicherung beachten?

Die Bauherrenrechtsschutzversicherung ist ein exklusives Angebot der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG.

Eine Abschlussvoraussetzung für den Bauherrenrechtsschutz ist, dass die Finanzierung der Immobilie über eine Sparkasse erfolgt oder gleichzeitig ein weiterer Vertrag (Privatrechtsschutz-, Bauherrenhaftpflicht-, Bauleistungs- oder Bauhelferunfallversicherung) bei der Sparkassen Versicherung abgeschlossen wird.

Für den Abschluss der Bauherrenrechtsschutzversicherung sind Fristen einzuhalten. Der  Versicherungsbeginn muss in der Regel nach Unterzeichnung des Kreditvertrages und vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags liegen.



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